Tiere brauchen einen Anwalt


Online-Petition für die Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechtes in Nordrhein-Westfalen

Die Tiere dürfen nicht länger auf einen effektiven Schutz warten. Eine Chancengleichheit besteht erst dann, wenn Tierschutzorganisationen stellvertretend, sozusagen als Anwalt der Tiere, klagen können. Dies geht nur über das Verbandklagerecht. Anlässlich der Landtagswahlen in NRW am 09. Mai 2010 möchten wir im Vorfeld Überzeugungsarbeit bei den Parteien leisten, welche bislang das Tierschutz-Verbandsklagerecht ablehnen und blockieren: Sie sollen sich noch vor der Wahl für den Tierschutz im Land aussprechen und erklären, dass sie sich im Falle eines Wahlsieges für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage einsetzen werden.

Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift!

Setzen auch Sie sich mit Ihrer Unterschrift für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ein. Fordern Sie die NRW-Politiker auf, im Falle ihres Wahlsieges die Verbandsklage für Tierschutzorganisationen in NRW einzuführen, da NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland eine Vorreiterrolle einnimmt. Helfen Sie mit, dass der Schutz der Tiere zukünftig nicht nur auf dem Papier existiert und der Tierschutz nicht länger der Untätigkeit von Staatsanwälten und Behördenwillkür zum Opfer fällt.

Wenn Sie diese Online-Petition unterzeichnen, erscheint ihr Name in der Unterzeichnerliste und die unten stehende Email wird an den Vorsitzenden der NRW-CDU, Herrn Jürgen Rüttgers, und den Vorsitzenden der NRW-FDP, Herrn Andreas Pinkwart, gesendet. Ihre Email wird nicht veröffentlicht und ihre Daten vertraulich behandelt. Auch wenn Sie außerhalb von NRW wohnen, können Sie an der Petition teilnehmen, um den NRW-Politikern zu verdeutlichen, dass ganz Deutschland auf sie schaut und auf sie baut.

E-Mail Text

Verbandsklagerecht in NRW

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Rüttgers,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Pinkwart.

Der Tierschutz ist seit 2002 im Grundgesetz verankert, Tierschutzgesetz und Verordnungen regeln den Umgang mit Tieren. Doch täglich wird gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Bei Missständen können Tierschutzorganisationen jedoch bisher nicht stellvertretend für die Tiere klagen. Tierschützer können lediglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten und hoffen, dass das Gericht Anklage erhebt. Doch allzu häufig stellen Staatsanwaltschaften die Ermittlungen ein. Juristische oder private Personen hingegen können im eigenen Interesse klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Dies wird von denen, die Tiere (aus-) nutzen, wie Betreibern von Tiermastbetrieben oder Experimentatoren, aktiv genutzt.

Um dieses rechtliche Ungleichgewicht endlich zu beenden, bitte ich Sie hiermit, sich für die Einführung des Verbandsklagerechtes für Tierschutzorganisationen einzusetzen und damit dem positiven Bespiel Bremens und des Saarlandes zu folgen. NRW muss hier als bevölkerungsreichstes Land eine Vorreiterrolle für ganz Deutschland einnehmen. Ich bitte Sie sich noch VOR der Wahl am 9. Mai eindeutig für die Einführung der Verbandsklage auszusprechen. Nur dann können die Tierfreunde aus NRW Sie am 09. Mai wählen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterzeichner]

Diese E-Mail wurde durch eine Online-Petition von „die Tierfreunde e.V.“ versandt.
hinsehen – mitfühlen – handeln
www.die-tierfreunde.de

Die Petition wurde geschlossen.